Erklärung zur Barrierefreiheit
Kultur Räume Gütersloh – Eigenbetrieb der Stadt Gütersloh – ist bemüht, die Website www.stadthalle-gt.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurde. Technischer Maßstab ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten Fassung (V3.2.1), die die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA einbezieht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Trotz unserer Bemühungen können einige Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Die Nichtvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Nichtvereinbarkeit mit der BITV NRW
- Ein Teil der zum Download angebotenen PDF-Dokumente (u. a. Flyer, Infobroschüre, Produktionshandbuch)
- Der 360°-Rundgang ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
2. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich fallen
- Auf dieser Website eingebundene Inhalte Dritter, die weder von Kultur Räume Gütersloh finanziert noch entwickelt werden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen – insbesondere der Online-Ticketshop eventim sowie eingebundene Karten- und Social-Media-Dienste.
Verbesserung der Barrierefreiheit
Vorhandene Barrieren werden von uns und unserem zuständigen Dienstleister, der Digitale Offensive GmbH, schrittweise behoben, um den barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten und Diensleistungen stetig zu verbessern. Die Erklärung wird bei Änderungen an der Barrierefreiheit aktualisiert.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.09.2026 erstellt und zuletzt am 30.09.2026 überprüft. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung auf Grundlage der Prüfschritte der WCAG 2.1 (Stufe AA) bzw. der EN 301 549.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und Ihre Fragen.
Kultur Räume Gütersloh – Theater Gütersloh
Ansprechperson: Sabine Schoner
Telefon: +49 5241 864-209
E-Mail: sabine.schoner@guetersloh.de
Kontaktformular
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb eines Monats zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf unsere Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW sowie §§ 9 ff. BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
c/o Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Ein Antragsformular für das Ombudsverfahren steht dort als barrierefreie, ausfüllbare PDF-Datei bereit.